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Räum- und Streupflicht während des Winters - Straßenwinterdienst

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Es ist wichtig zu wissen, was in welchen Bereichen bei Schnee und Eis zu tun ist.

Winterdienst der Grundstückseigentümer

Bei Schnee und Eis liegt es vor allem auch im Interesse der Anlieger, den Winterdienst vorschriftsmäßig durchzuführen. Die Haftung für eventuelle Unfälle und sonstige Schadensfälle liegt bei den jeweiligen Anliegern bzw. Grundstückseigentümern.

Wenn es schneit, sind nach den in der Stadt Bad Berneck geltenden Vorschriften der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter Gehwege von Schnee zu räumen und bei Glatteis zu streuen. Die Schneeräumung ist spätestens ab 7:00 Uhr (an Werktagen) bzw. ab 8:00 Uhr (an Sonn- und Feiertagen) durchzuführen. Die Sicherungsmaßnahmen sind bis 20:00 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum und Besitz erforderlich ist. Wenn kein Gehsteig/Gehweg oder eine sonstige Abgrenzung vorhanden ist, sind die dem Fußgängerverkehr dienenden Teile am Rande der öffentlichen Straßen in einer Breite von 1,25 Meter, gemessen vom begehbaren Straßenrand aus, zu räumen und zu streuen.

Der geräumte Schnee oder die Eisreste (Räumgut) sind neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Ist das nicht möglich, haben die Vorder- und Hinterlieger das Räumgut spätestens am folgenden Tage von der öffentlichen Straße zu entfernen. Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüber-wege sind von der Räumung freizuhalten.

Den genauen Wortlaut der Verordnung können Sie auf der Homepage der Stadt Bad Berneck unter folgendem Link abrufen:

https://www.badberneck.de/fileadmin/Bad_Berneck/Ortsrecht/2021-01-21_Reinigungsverordnung-Strassen.pdf

Um Beachtung und Einhaltung der Vorschriften wird gebeten. Wir bitten Sie ggf. Ihre Nachbarn freundlich darauf hinzuweisen.

Straßenwinterdienst der Stadt Bad Berneck

Der Winterdienst wird von der Stadt Bad Berneck - wie in den letzten Jahren schon praktiziert - nur eingeschränkt durchgeführt. Dies bedeutet, dass auf Grund der enormen Länge der Gemeindestraßen von insgesamt rd. 57,8 km nur verkehrswichtige und gleichzeitig gefährliche Bereiche innerhalb geschlossener Ortslage von den Mitarbeitern der Stadt Bad Berneck geräumt bzw. gestreut werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Mitarbeiter des Bauhofes zwar schon mit ihrer Arbeit beginnen, wenn die meisten von uns noch schlafen, trotzdem können Sie aber nicht überall gleichzeitig sein. Bitte fahren Sie angepasst an die jeweiligen Witterungsbedingungen und planen bitte auch ggf. mehr Fahrzeit zur Arbeit ein.

 

 

                                                                               Bad Berneck i. Fichtelgebirge, 26.10.2022

                                                                                     Stadt Bad Berneck i. Fichtelgebirge

 

                                                                                                  Jürgen Zinnert

                                                                                             Erster Bürgermeister

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